Tradler-Baumaschinen GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich – Schriftformerfordernis

(1) Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere sämtlichen Verträge über den Kauf- / Verkauf von Sachen einschließlich Zubehör jeglicher Art. Sie gelten auch für sämtliche Lieferungen von Sachen und Waren jeglicher Art einschließlich Zubehör und Teilen, sowie für sämtliche Folgeverträge und alle in Zusammenhang mit solchen Verträgen stehende Geschäfte zwischen der Firma Tradler-Bau-maschinen GmbH, Schmidhamer Str. 19, 83278 Traunstein -also von uns- und dem Kunden.

(2) Die vorliegenden Bedingungen gelten sowohl für Kunden die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wie auch für Kunden die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

(3) Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, oder von diesen Bedingungen abwei- chende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(4) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis ent- gegenstehender oder von unseren vorliegenden Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos ausführen.

(5) Besondere Vereinbarungen und / oder sämtliche Nebenabreden zu sämtlichen Verträgen mit uns bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

(6) Auch etwaige Beanstandungen hat der Kunde in schriftlicher Form bei Uns einzubringen.

§ 2 Inhalt der Vereinbarung, Angebot

(1) Unsere Preislisten, Prospekte und sonstige Druckerzeugnisse – gleich welcher Art und Form – sind als Auffor- derungen an den Kunden zu verstehen, seinerseits Angebote abzugeben (sog. „invitatio ad offerendum“). Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages an uns liegt erst in einer entsprechenden schriftlichen oder mündlichen Erklärung des Kunden. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, gegebenenfalls durch unsere entspre- chende Lieferung zustande. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt und bezeichnet den Inhalt und den Umfang unserer vertraglichen Leistung. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(3) An unseren Angeboten, Kalkulationen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Das gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeich- net sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsrecht, Zurückbehaltungsrecht

(1) Sämtliche von uns genannten Preise verstehen sich ab unserem Betriebsgelände in 83278 Traunstein, soweit nichts anderes vereinbart ist, sowie zuzüglich etwaiger notwendiger Verpackungskosten und zuzüglich der gelten- den gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Eine Zahlung des Kunden durch Überweisung gilt erst an dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als erfolgt.

(3) Der Kunde darf nur mit von uns anerkannten, unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung uns gegenüber erklären.

(4) Der Kunde ist zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Ansprüchen nur in einer Höhe berechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Gegenansprüchen steht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist zudem nur zulässig, wenn und soweit der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis mit uns beruht.

§ 4 Lieferzeit, Lieferung, Lieferverzögerung und Teilleistung

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich ab unserem Betriebsgelände in Traunstein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von acht Kalendertagen nach Zugang einer Bereits- tellungsanzeige am vereinbarten Abholort zu übernehmen. Auf Verlangen und auf Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (sog. „Versendungskauf“). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung, das Transportunternehmen, den Versandweg und die Verpackung selbst zu bestimmen. Wir sind auch berechtigt die Lieferung der Ware direkt vom Hersteller an den Kunden auf Kosten des Kunden zu veranlassen.

(2) Unsere Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass alle technischen Fragen vom Kunden geklärt sind und der Kunde auch im Übrigen seine Vertragspflichten erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Ver- trages bleibt vorbehalten.

(3) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegeben. Die Einhaltung der Lieferfrist erfolgt immer unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelie- ferung durch unsere Lieferanten. Wir informieren den Kunden unverzüglich über das Ausbleiben oder die Verspä- tung der Lieferung eines Lieferanten. Ebenso teilen wir dem Kunden unverzüglich die voraussichtliche neue Lie- ferfrist mit. Ist mit einer Selbstbelieferung nicht mehr zu rechnen oder ist die Ware auch nach Ablauf der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und erstatten Gegenleistungen des Kunden unverzüglich.

(4) Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn wir dem Kunden bis zu deren Ablauf die Bereitstellung der Ware am vertraglich vereinbarten Abholort angezeigt haben. Ist ein Versendungskauf vereinbart, gilt die Lieferfrist als ein- gehalten, wenn wir bis zu deren Ablauf die Ware an den Kunden versandt haben bzw. wir dem Kunden die Ver- sandbereitschaft angezeigt haben.

(5) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige, nicht durch von uns zu vertretende Umstände zurück zu führen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Befinden wir uns beim Eintritt eines dieser Ereignisse bereits in Lieferverzug, so sind die Verzugswirkungen für die Dauer des entspre- chenden Ereignisses gehemmt. Im gegebenen Fall informieren wir den Kunden über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich.

(6) Verlängert sich die Lieferfrist infolge anderer als in § 4 Abs. 5 der vorliegenden Bedingungen genannter Um- stände um mehr als drei Monate, so ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch schriftliche Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag zurückzutreten.

(7) Setzt uns der Kunde im Falle des Lieferberzuges eine angemessene Nachfrist, so sind wir nach Ablauf der Nachfrist berechtigt, den Kunden aufzufordern, innerhalb angemessener Frist mitzuteilen, ob er weiterhin Liefe- rung bzw. Nachlieferung verlangt. Nach Ablauf der von uns gesetzten Frist beschränken sich die Recht des Kunden auf Rücktritt und Schadensersatz. Ein Lieferungs- bzw. Nachlieferungsanspruch besteht nicht mehr, sofern wir den Kunden in dem Aufforderungsschreiben auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

(8) Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verzug oder Unmöglichkeit, auch solche Ansprüche, die vor Erklä- rung des Rücktritts zur Entstehung gelangt sind, können nur im Rahmen der Regelungen gemäß vorliegender Bedingungen geltend gemacht werden.

(9) Wir sind zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Teillieferung und deren sofortiger (Teil-) Fakturierung berechtigt, wenn und soweit das dem Kunden zumutbar ist.

§ 5 Gefahrenübergang , Transportversicherung, Verpackung
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der

Übergabe auf den Kunden über.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und ist ein Versendungskauf vereinbart, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf schriftliche Weisung des Kunden und nur auf dessen Kos- ten ab.

(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf ihn über.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung auf den Käufer über.

(5) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

§ 6 Mängelhaftung – Verjährung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, verpflichten wir uns zur entsprechenden Nacherfüllung. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erfor- derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Scha- densersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt, wir haften in diesem Fall also nicht für Folgeschäden.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht ver- letzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintreten- den Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflicht gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- traut oder vertrauen darf.

(6) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Scha- dens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften also in diesem Fall nicht für sog. Folgeschäden.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Das gilt nicht,

soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.

(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.

§ 7 Gesamthaftung, Haftungsbegrenzung, Haftungsausschluss

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 der vorliegenden Bedingungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen de- liktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach § 7 Abs. 1 der vorliegenden Bedingungen gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung ersatznutzlose Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt das auch im Hin- blick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Ver- tretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlung aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsa- che zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwendung befugt, der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern War- tungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichti- gen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gericht- lichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer unserer Forde- rung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forde- rung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbeson- dere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abrechnung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermi- schung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandenen Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Aus- wahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-recht- liches Sondervermögen, so gilt für alle gerichtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gerichtsstand 83278 Traunstein. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz / Wohnsitz zu verklagen.

(3) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist unser Sitz in 83278 Traunstein, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer vorliegenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so soll dadurch nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bedingt sein. Die übrigen Bestimmungen bleiben gem. § 306 Absatz 1 BGB unberührt.

Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsabschlüssen über diesen Online-Shop zugleich die nachstehenden Bestimmungen ergänzend einbezogen werden:

  1. Vertragsschluss
    1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
    2. Durch Anklicken des Buttons [Kaufen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
  2. Widerrufsrecht
    1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
    2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
    3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgendenWiderrufsbelehrungWiderrufsrecht

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Tradler-Baumaschinen GmbH, Schmidhamer Str. 19, 83278 Traunstein, , mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

      Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

      – Ende der Widerrufsbelehrung –

  3. Preise und Versandkosten
    1. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
    2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands pauschal 6,90 Euro pro Bestellung. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
    3. Weitere Steuern oder Kosten fallen nicht an.
  4. Lieferung
    1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands mit DHL.
    2. Die Lieferzeit beträgt bis zu 3 Tage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
  5. Zahlung
    1. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Nachnahme, PayPal oder Stripe-Zahlungsgateway.
    2. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
  7. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.  Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

Quelle: Online-Handel, Wegweiser durch die rechtlichen Rahmenbedingungen des E-Commerce unter Berücksichtigung des neuen Verbraucherrechts, von Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch/Trusted Shops GmbH und Rechtsanwalt Dr. Christian Groß/DIHK Deutscher Industrie-und Handelskammertag, DIHK Verlag, 2.Auflage 2018 (www.dihk-verlag.de)

Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend auch: „Mietbedingungen“) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vermietungen sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen dem Mieter und uns.
(2) Mietgegenstand im Sinne dieser Bedingungen ist jeder einzelne Gegenstand, den wir dem Mieter in Erfüllung eines Mietvertrages überlassen. (3) Sollte der Mieter den Mietgegenstand kaufen, gelten für den Kauf unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

(4) Entgegenstehende oder von diesen Mietbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Mietbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Mietbedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung an den Mieter vorbehaltlos ausführen.

(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit uns, insbesondere sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Schriftform oder Textform maßgebend.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen Mietbedingungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Mietbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss, gleichwertiger Mietgegenstand

(1) Angebote von uns – gleich welcher Art und Form – sind lediglich Aufforderungen an den Mieter, seinerseits Angebote abzugeben. Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages an uns liegt erst in der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Mieters. Der Mieter ist an seine Bestellung zehn Tage gebunden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebotes durch uns in Schrift- bzw. Textform oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes von uns an den Mieter zustande. Die Auftragsbestätigung von uns bestimmt Inhalt und Umfang unserer vertraglichen Leistung. (3) Wir sind berechtigt, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen funktionell mindestens gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen.

§ 3 Mietdauer, Rückgabefrist, Folgen einer Mietzeitüberschreitung

(1) Die Mietzeit beginnt an dem zwischen uns und dem Mieter vereinbarten Tag.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten.
(3) Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der Anmietung schriftlich fest vereinbart wurde. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort, verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung ein Entgelt in Höhe einer Tagesmiete an uns zu zahlen
(4) Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter uns die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage vorher in Textform anzeigt. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstandes weiter und endet mit Ablauf der Rückgabefrist. Für uns gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Transport, Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes, Kosten, Transportgefahr

(1) Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt in unserer jeweiligen Mietstation, bei der die Anmietung durch den Mieter erfolgt ist. Der Mieter hat anschließend für den Transport des Mietgegenstands an den Einsatzort, einschließlich der Be- und Entladung des Mietgegenstands, zu sorgen. Dieser Transport erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Mieter ist insoweit insbesondere dafür verantwortlich, dass im Straßenverkehr die Ladung, die Hilfsmittel und die Geräte (Zubehör) entsprechend den VDI-Richtlinien 2700 und 2701 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) gesichert sind und die zur Sicherung der Ladung verwendeten Anschlagmittel (z.B. Gurte oder Ketten) vorgenannten VDI-Richtlinien entsprechen.

(2) Nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns übernehmen wir oder ein von uns beauftragtes Transportunternehmen auf Kosten des Mieters den Transport des Mietgegenstandes zu dem vom Kunden vorgegebenen Einsatzort. Die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden findet erst nach Rückkehr des Mietgegenstandes in unserer jeweiligen Mietstation statt. Dies gilt auch, wenn wir den Rücktransport selbst durchführen. Mitarbeiter eines von uns etwa mit dem Rücktransport beauftragen Transportunternehmens sind nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben.

(3) Wir überlassen dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei der Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Für den Fall, dass der Mieter den Mietgegenstand auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, hat er insbesondere zu prüfen, ob der Mietgegenstand über die dazu erforderliche Ausrüstung und dabei mitzuführenden Dokumente verfügt. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei der Übergabe uns gegenüber rügt.

(4) Erklären wir uns mit der Rückgabe an einem anderen Ort einverstanden und ist die Dauer der Mietzeit zwischen uns und dem Mieter nicht fest vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, uns gegenüber eine Mietendmeldung in Textform abzugeben. Darin teilt der Mieter der Anmietstation mit, ab wann er den Mietgegenstand nicht mehr benötigen wird. Die Abholung des Mietgegenstands wird im Anschluss durch uns veranlasst, die Berechnung der Miete endet mit Ablauf der Rückgabefrist (vgl. § 3 Abs. 4 der vorliegenden Mietbedingungen). Die Obhutspflicht des Mieters für den Mietgegenstand bleibt bis zur Abholung des Mietgegenstands durch uns bestehen.

(5) Etwaige Beschädigungen/Mängel des Mietgegenstandes hat uns der Mieter bei der Rückgabe des Mietgegenstandes vollständig mitzuteilen. Führen Dritte (Transport-unternehmen) oder wir den Rücktransport durch, hat der Mieter ungeachtet seiner Anzeigepflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 6 der vorliegenden Mietbedingungen etwaige Beschädigungen/Mängel des Mietgegenstandes schriftlich unserer Mietstation, bei der die Anmietung erfolgt ist, mitzuteilen.

(6) Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Nutzungsberechtigung nicht an uns zurück, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. Der Mieter verzichtet auf etwaige Ansprüche, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten.

§ 5 Miete

(1) Die vom Mieter geschuldete Miete bestimmt sich als Kalendertagesmiete (nachfolgend: „Tagesmiete“) auf der Grundlage unserer jeweils gültigen Staffelmietpreisliste. Der Tagesmiete liegt die normale Schichtzeit von bis zu acht Betriebsstunden zugrunde. Überschreitet der Mieter diese tägliche Schichtzeit, berechnen wir dem Mieter zusätzlich für jede weitere Stunde 1/8 des geltenden Tagessatzes. Eine Unterschreitung der täglichen Schichtzeit nach Satz 2 reduziert die Tagesmiete nicht.

(2) Sämtliche von uns genannten Preise verstehen sich zusätzlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Miete ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für Transport, Montage, Befestigung, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung und Haftungsbegrenzung (vgl. § 14 der vorliegenden Mietbedingungen) des Mietgegenstandes stellen wir dem Mieter gesondert in Rechnung (nachfolgend: „Nebenkosten“).

§ 6 Anzeige von Mängeln und Mängelansprüche

(1) Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die der Mieter nicht zu vertreten hat, werden von uns auf eigene Kosten beseitigt. Die Mietzeit verlängert sich um den Zeitraum zwischen Anzeige und Behebung des Mangels. (2) Für offensichtliche Mängel bei der Übergabe des Mietgegentandes gilt § 4 Abs. 3 Satz 4 der vorliegenden Mietbedingungen.
(3) Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass der Mieter den vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann.

§ 7 Pflichten des Mieters, Benutzung des Mietgegenstandes, Verbot der Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Der Mieter ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb des Mietgegenstandes verantwortlich. Er darf den Mietgegenstand ausschließlich ordnungsgemäß, bestimmungsgemäß und verkehrsüblich benutzen und muss diesen fach- und sachgerecht warten und die Betriebsanleitung vor Inbetriebnahme lesen. Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich mit den von uns zur Verfügung gestellten Anbaugeräten und Zubehör einsetzen.

(2) Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Reparaturen und technische Änderungen erfolgen ausschließlich durch uns.
(3) Eine Betankung des Mietgegenstandes mit Biokraftstoff, Rapsöl und Heizöl ist nicht zulässig, es sei denn, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine entsprechende Beimischung zum normalen Kraftstoff erfolgt.
(4) Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um eine selbstfahrende, luftbereifte Arbeitsmaschine (z. B. Mobilbagger, Radlader) oder einen Raddumper ist der Mieter für die Einholung und das Mitführen der für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege erforderlichen behördlichen Erlaubnis verantwortlich, sofern wir für den Mietgegenstand keine solche Erlaubnis vorlegen. Die Kosten der Beantragung einer Erlaubnis bei der zuständigen Behörde trägt der Mieter. Vor Erteilung einer Erlaubnis ist dem Mieter die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege mit selbstfahrenden, luftbereiften Arbeitsmaschinen und Raddumpern untersagt. Zuwiderhandlungen bedeuten zum einen eine Ordnungswidrigkeit des Mieters, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, und zum anderen eine Verletzung des Mietvertrages mit uns. Der Mieter ist verpflichtet, uns als Halter von einer etwaigen Inanspruchnahme durch die Behörden wegen der unerlaubten Benutzung öffentlicher Straßen und Wege freizustellen.
(5) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur von fachlich geschultem Personen betreiben zu lassen, denen der ordnungsgemäße Umgang mit dem Mietgegenstand oder Gegenständen vergleichbarer Art vertraut ist und die über alle nötigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen – insbesondere die notwendige Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland – verfügen. Der Mieter versichert, dass er oder die von ihm eingesetzten Personen über die zur ordnungsgemäßen Bedienung des Mietgegenstandes notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
(6) Der Einsatz des Mietgegenstandes im Ausland sowie jede Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen Dritte aus einer zulässigen oder einer unzulässigen Gebrauchsüberlassung hiermit erfüllungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Mieter hat uns etwaige Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die uns aus der Verfolgung und Geltendmachung der Ansprüche gegenüber solchen Dritten entstehen.
(7) Einen Diebstahl/Verlust oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes, also einen Schaden, hat der Mieter uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen und alle zur Schadensminderung und Beweissicherung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Überdies ist er verpflichtet, uns bei der weiteren Bearbeitung und Aufklärung des Schadens jederzeit bestmöglich zu unterstützen. Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachte Schäden hat der Mieter zudem unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und uns unverzüglich das entsprechende Aktenzeichen bekannt zu geben, unter dem die Polizei die entsprechende Anzeige aufgenommen hat.
(8) Vollstreckt ein Dritter in den Mietgegenstand, hat der Mieter uns unverzüglich zu unterrichten und den Mietgegenstand als unser Eigentum zu kennzeichnen.
(9) Da der Transport des Mietgegenstandes zum Einsatzort – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung mit uns – auf Kosten und Gefahr des Mieters erfolgt, übernehmen wir keine Haftung für die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Mietgegenstandes auf/von einem Transportfahrzeug des Mieters oder eines von dem Mieter beauftragten Dritten (vgl. § 4 Abs. 1 der vorliegenden Mietbedingungen. Der Mieter trägt als Führer des Transportfahrzeugs oder als Auftraggeber eines Transportunternehmens das Risiko einer Beschädigung des Mietgegenstands während der Be- und Entladung. Dies gilt auch dann, wenn Mitarbeiter von uns bei der Beladung und/oder Entladung mitgewirkt haben. Unsere Mitarbeiter sind insoweit als Erfüllungsgehilfen des Mieters anzusehen (§ 278 BGB).

(10) Der Mieter gewährleistet die bauseitigen Voraussetzungen für An- und Abtransport, Montage und Inbetriebnahme der Mietgegenstände einschließlich eventuell erforderlicher Fundamente. Der Mieter trägt das Risiko der Standsicherheit des Mietgegenstandes und hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen sowie uns auf etwaige Risiken hinzuweisen.

(11) Der Mieter hat den Mietgegenstand – auch nach Beendigung des Mietvertrages – sicher aufzubewahren und – soweit möglich – vor schädlicher Witterung und unbefugter Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Inbetriebnahme, zu schützen und zu sichern (sog. „Obhutspflicht“). Diese Obhutspflicht gilt bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes in unserer Mietstation, im Falle eines von uns durchgeführten Rücktransportes bis zur Abholung des Mietgegenstandes am vereinbarten Abholort.

(12) Wir sind bei Verdacht von Veränderungen oder bei Verdacht einer Gefährdung des Mietgegenstandes jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand selbst oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.
(13) Sofern der Mieter zur Erfüllung seiner Pflichten oder zu seiner Unterstützung Personal von uns einsetzt, hält er uns von sämtlichen Ansprüchen seines Auftraggebers bzw. Dritter frei, die aus dem Personaleinsatz resultieren.

§ 8 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sofort fällig und im Voraus zu zahlen. Über die tatsächlich angefallenen Nebenkosten rechnen wir nach Ablauf der Mietzeit gesondert ab.
(2) Wir akzeptieren Zahlungen in bar, per ec- und Kreditkarte, per SEPA-Firmenlastschrift und per Überweisung. Zahlungen des Mieters werden ausschließlich gemäß § 366 BGB angerechnet. Eventuell hinterlegte Kautionen können wir nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen aufrechnen.

(3) Eine Zahlung des Mieters durch Überweisung gilt erst an dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als erfolgt.
(4) Der Mieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.
(5) Der Mieter ist zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Ansprüchen nur in einer Höhe berechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Gegenansprüchen steht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist überdies nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Mieters auf demselben Vertragsverhältnis mit uns beruht.

§ 9 Zahlungsverzug, Verzugsschaden

(1) Kommt der Mieter mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als vierzehn Kalendertage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so dürfen wir unbeschadet anderer Rechte
– sämtliche offenen Forderungen sofort fällig stellen, sofern der Verzug Verpflichtung des Mieters aus diesen Vereinbarungen betrifft und

– sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.
(2) Wir sind berechtigt, im Falle des Verzugs von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten, von Unternehmern in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Von Unternehmern können wir zudem einen Verzögerungsschadensersatz in Höhe von mindestens 40,00 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns gegenüber Verbrauchern wie Unternehmern vorbehalten.

§ 10 unsere Haftung

(1) Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns, unsere Organe und unsere gesetzlichen Vertreter und / oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverhältnisses und / oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
(2) Das gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und / oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wir haften also in diesem Fall nicht für sog. Folgeschäden. (4) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 11 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet von der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des jeweiligen Mietgegenstandes im Sinne des § 4 der vorliegenden Mietbedingungen für jeden Schaden, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Des Weiteren haftet der Mieter für etwaige aus einem solchen Schaden resultierende Folgeschäden, insbesondere Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Mietausfall sowie anteilige Verwaltungskosten.

(2) Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften (z. B. der StVO) und sonstige gesetzliche Bestimmungen (z. B. wegen Besitzstörungen, Verletzung von Personen oder der Beschädigung von Sachen Dritter), sofern diese nicht von uns zu vertreten sind. In dem Fall der Anmietung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen bei der Benutzung tatsächlich überschreiten, sowie von Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt, gilt die unbeschränkte Haftung des Mieters insbesondere für bei der Benutzung des Fahrzeugs entstehende Schäden an Straßen und deren Einrichtungen, sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken. Gegen eine diesbezügliche Haftung ist dem Mieter der Einwand verwehrt, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen der von ihm durchgeführten Nutzung entsprach. Der Mieter stellt uns von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Ersatzansprüchen Dritter im Hinblick auf solche Verstöße bzw. Schäden frei, die Behörden oder sonstige Dritte gegen uns erheben.

(3) Unsere Maschinen verfügen über eine von uns jeweils unterhaltene Maschinenbruchversicherung. Der Mieter haftet im Schadensfall jeweils für den entsprechenden Selbstbehalt, dessen Höhe sich aus dem Mietvertrag ergibt.
(4) Der Mieter haftet hingegen für sämtliche Schäden unbeschränkt, wenn er oder seine Repräsentanten den Schaden am Mietgegenstand vorsätzlich herbeigeführt haben. Haben der Mieter oder dessen Repräsentanten den Schaden am Mietgegenstand grob fahrlässig herbeigeführt, bemisst sich die Haftung des Mieters nach der Schwere seines Verschuldens. Die Haftung des Mieters bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung ist also nicht auf die vorstehend genannten Beträge (Selbstbeteiligungen) beschränkt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen des Mieters bei einfacher Fahrlässigkeit (auf den Selbstbehalt) bzw. bei grober Fahrlässigkeit (Haftung nach der Schwere seines Verschuldens) gelten nicht, wenn der Mieter seine Mitwirkungs-, Aufklärungs- und/oder Schadensminderungsobliegenheiten bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung des Mietgegenstands gemäß § 7 Absatz 8 der vorliegenden Vereinbarung verletzt. Dies gilt – mit Ausnahme von arglistigem Handeln des Mieters – nicht, soweit die Verletzung der Obliegenheit für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens nicht ursächlich ist.

(6) Für vom Mieter zu vertretende Schäden am Mietgegenstand, die nicht von der bestehenden Maschinenbruchversicherung gedeckt sind, haftet der Mieter gegenüber uns in jedem Fall unbeschränkt. Ebenso besteht keine Haftungsbeschränkung des Mieters für Reifenschäden am Mietgegenstand, es sei denn, der Reifenschaden ist Folge (Folgeschaden) eines dem Grunde nach versicherten Sachschadens an anderen Teilen des versicherten Mietgegenstandes. Vorstehender Satz gilt entsprechend für Schäden an Gummiketten von Baggern, auf denen sich diese bewegen. Auch besteht keine Haftungsbeschränkung für Schäden, die während eines Transports des Mietgegenstandes, der von uns oder einem von uns beauftragten Transportunternehmen durchgeführt wird, entstehen oder die während einer gemäß § 7 Absatz 6 der vorliegenden Mietbedingungen unzulässigen Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes an Dritte entstehen.

(7) Wir sind berechtigt, einen beschädigten Mietgegenstand nach eigener Wahl entweder auf eigene Kosten instandsetzen zu lassen oder den Schaden unserem jeweiligen Versicherer zur Schadensregulierung zu melden.

(8) Das Haftpflichtrisiko des Mieters aus dem Gebrauch des Mietgegenstandes ist grundsätzlich nicht versichert. Haftpflichtversicherungsschutz besteht nur ausnahmsweise, soweit dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist insbesondere nicht bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen der Fall, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt. Besteht für den Mietgegenstand kein Haftpflichtversicherungsschutz, hat der Mieter auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung gegen die sich aus dem Gebrauch des Mietgegenstandes ergebenden Risiken abzuschließen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist er uns gegenüber auch zum Ersatz hieraus resultierender Schäden verpflichtet. Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um eine selbstfahrende, luftbereifte Arbeitsmaschine (z.B. Mobilbagger, Radlader), deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h übersteigt, ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nur zulässig, falls der Mietgegenstand mit einem amtlichen Kennzeichen versehen ist. Der Einsatz eines solchen Mietgegenstands ohne Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden kann.

(9) Vorsorglich tritt der Mieter etwaige Ansprüche gegen die Sachversicherung an uns ab. Ferner tritt der Mieter seine Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung an uns ab, soweit wir Dritten gegenüber für einen aus dem Betrieb des Mietgegenstandes durch den Mieter herrührenden Schaden haften. Wir nehmen die vorgenannten Abtretungen an.
(10) Sämtliche von uns abgeschlossenen Versicherungen sowie die Einbeziehung des Mietgegenstandes in die von uns abgeschlossene Versicherung gelten ausschließlich für Einsätze des Mietgegenstandes in der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Verjährungsbeginn, Dauer der Verjährungsfrist

(1) Sofern ein Schaden am Mietgegenstand polizeilich aufgenommen wurde (vgl. § 7 Abs. 7 der vorliegenden Mietbedingungen), beginnt der Lauf der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen unsererseits gegen den Mieter erst dann, wenn wir Gelegenheit hatten, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt aber spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Mietgegenstands durch den Mieter bzw. Abholung des Mietgegenstands durch uns. Im Falle der Akteneinsicht werden wir den Mieter unverzüglich über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.

(2) Eine Verjährung unserer Ansprüche gegen den Mieter sowie von Ansprüchen des Mieters gegen uns tritt mit Ablauf eines Jahres nach Verjährungsbeginn ein.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist unser Sitz in der Schmidhamer Str. 19 in 83278 Traunstein-Wolkersdorf, sofern keine abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform getroffen wurde.
(3) Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag 83278 Traunstein. Dasselbe gilt, wenn ein solcher Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind berechtigt, den Mieter auch an seinem Sitz / Wohnsitz zu verklagen.

Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsabschlüssen über diesen Online-Shop zugleich die nachstehenden Bestimmungen ergänzend einbezogen werden:

  1. Vertragsschluss
    1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
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  1. Widerrufsrecht
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    2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
    3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgendenWiderrufsbelehrung
      Widerrufsrecht
      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Tradler-Baumaschinen GmbH, Schmidhamer Str. 19, 83278 Traunstein, , mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
      Folgen des Widerrufs
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
      Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
      – Ende der Widerrufsbelehrung –
       
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Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.  Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

Quelle: Online-Handel, Wegweiser durch die rechtlichen Rahmenbedingungen des E-Commerce unter Berücksichtigung des neuen Verbraucherrechts, von Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch/Trusted Shops GmbH und Rechtsanwalt Dr. Christian Groß/DIHK Deutscher Industrie-und Handelskammertag, DIHK Verlag, 2.Auflage 2018 (www.dihk-verlag.de)

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